Natürlich darf man in der eigenen Wohnung leben. Aber genauso selbstverständlich hat man einen Anspruch darauf, von Nachbarn nicht unnötig beeinträchtigt zu werden.
MUSIK sollte ab 22:00 bis morgens 7:00 Uhr nur auf Zimmerlautstärke gehört werden. Das selbe gilt von 12:00 oder 13:00 bis 15:00 Uhr.
FERNSEHEN: s. o.
KLAVIERSPIELEN (oder ein anderes Instrument): hier gibt’s bei den Gerichten verschiedene Meinungen. Meist werden jedoch 2 bis 3 Stunden täglich ausserhalb der Ruhezeiten akzeptiert.
KINDERLÄRM sollte während der Ruhezeiten vermieden werden. Weinen allerdings müssen auch die Nachbarn jederzeit mitertragen.
DUSCHEN/BADEN darf man jederzeit, genauso wie GEHEN, TÜRENSCHLIESSEN und SICHUNTERHALTEN. Aber man sollte wohl seinen Nachbarn nichts zumuten, was man nicht selbst ohne weiteres leicht ertragen könnte!
Wenn die Angelegenheit nicht lösbar scheint, kann die Hinzuziehung eines fachkundigen und nicht emotional verstrickten Dritten dazu beitragen, die eigenen Rechte durchzusetzen oder sich aus der Situation zu lösen. Wir von der Mieterhilfe helfen auch bei Streitigkeiten zwischen Mietern.