Wenn der Mieter durch leichte Fahrlässigkeit einen Schaden an der Mietwohnung verursacht und gleichzeit über die Nebenkosten eine Gebäudeversicherung des Vermieters mitbezahlt, hat der Vermieter die Schadensbeseitigung zu übernehmen. Der Mieter kann in solchen Fällen sogar die Miete mindern, obwohl er ja selbst der Schadensverursacher ist. (Eigene Zusammenfassung)
BGH, Urteil vom 19. N0vember 2014 – VIII ZR 191/13