Nutzerwechselgebühren

Kosten für Zwischenablesungen beim Auszug (Heizung, Warmwasser u. Kaltwasser) und die  Erstellung der  Zwischenabrechnungen   müssen nicht vom Mieter bezahltt werden. Es handelt sich hierbei um Kosten der Verwaltung, die vom Vermieter zu tragen sind, und nicht um Betriebskosten.

(BGH, Urteil vom 14.11.2007 – VIII ZRS 19/07)