Obwohl der BGH von einer sofortigen Fälligkeit einer Nachzahlung bei Zugang einer formell ordnungsgemäßen und nachprüfbaren Abrechnung ausgeht, hat das AG Sinzig einem Mieter eine Überprüfungsfrist zum 1. des übernächsten Monats nach Zugang eingeräumt. Dies entspricht auch der vorherrschenden Meinung in der einschlägigen Fachliteratur.
Die Rechtslage ist damit etwas unklar – aber nach unseren Erfahrungen in der Praxis, kann man wohl schon davon ausgehen, dass einem für die Überprüfung etwas Zeit bleibt.