Bei öffentlich gefördertem Wohnraum (Sozialwohnungen) müssen dem Mieter auf Wunsch Kopien der Abrechnungsunterlagen zugesandt werden. Die dafür entstehenden Kosten sind mit € -,25 pro Kopie zu ersetzen.
Da die Abrechnungsunterlagen normalerweise sehr umfangreich sind, sollte man sich darauf beschränken, nur bei ungewöhnlich hohen Kostenarten die Belege anzufordern. Am besten vorher fachkundig beraten lassen!