Falls es für Ihren Wohnort einen Mietspiegel gibt, erhalten Sie ihn von der Stadtverwaltung.
Sie erfahren dort auch, ob es sich um einen qualifizierten Mietspiegel handelt. Wenn ja, dann kann Ihr Vermieter nur diejenige Miete bei Erhöhungen verlangen, die sich aus dem qualifizierten Mietspiegel ergibt. Ausserdem müssen bei einer Erhöhung die Angaben zur Einordnung Ihrer Wohnung in den qualifizierten Mietspiegel gemacht werden.
Nicht qualifizerte Mietspiegel können bei Mieterhöhungen von Vermietern verwendet werden, müssen aber nicht herangezogen werden.
Mietspiegel von Maklern etc. zählen nicht!