Eine Mieterhöhung wegen Modernisierung ist nach durchgeführter Maßnahme auch dann möglich, wenn die Modernisierung vorher nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen ausreichend angekündigt wurde (BGH, Urteil vom 2.3.2011 – VIII ZR 164/10).
Natürlich sollte man die Mieterhöhung als solche überprüfen lassen, denn sie könnte ja nicht in Ordnung sein!