Grundsätzlich sind die Kosten der Anmietung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung über die Heizkostenabrechnung auf die Mieter umlagefähig.
Voraussetzung ist allerdings, dass die Absicht, diese Geräte anzumieten, vorher allen Mietern mitgeteilt wird und nicht eine Mehrheit der Mieter dagegen ist.
Falls diese Voraussetzung nicht gegeben ist, sind diese Kosten nicht umlagefähig (Heizkostenverordnung § 4, Abs. 2).
Verschiedenes
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Urteile und Interessantes
Zeitmietverträge, die vor dem 1.9.2001 abgeschlossen wurden
Bei solchen Verträgen erfolgt auch nach neuem Recht die Verlängerung wie vereinbart., d.h. ordentliche Kündigungen sind nur zum Ablauf des jeweiligen Verlängerungs-Turnusses möglich. (BGH 11.7.2007, VIII ZR 230/06).
Für Fälle, wo man mit wichtigem Grund auch schon vorher aus dem Vertrag ausscheiden möchte, gibt es jedoch evtl. Möglichkeiten das Problem über Nachmieterstellung oder eine verweigerte Genehmigung zur Untervermietung zu lösen. Hierzu sollte man sich aber unbedingt rechtzeitig beraten lassen, um Fehler zu vermeiden.
Nachbarschaftsstreitigkeiten…
Natürlich darf man in der eigenen Wohnung leben. Aber genauso selbstverständlich hat man einen Anspruch darauf, von Nachbarn nicht unnötig beeinträchtigt zu werden.
MUSIK sollte ab 22:00 bis morgens 7:00 Uhr nur auf Zimmerlautstärke gehört werden. Das selbe gilt von 12:00 oder 13:00 bis 15:00 Uhr.
FERNSEHEN: s. o.
KLAVIERSPIELEN (oder ein anderes Instrument): hier gibt’s bei den Gerichten verschiedene Meinungen. Meist werden jedoch 2 bis 3 Stunden täglich ausserhalb der Ruhezeiten akzeptiert.
KINDERLÄRM sollte während der Ruhezeiten vermieden werden. Weinen allerdings müssen auch die Nachbarn jederzeit mitertragen.
DUSCHEN/BADEN darf man jederzeit, genauso wie GEHEN, TÜRENSCHLIESSEN und SICHUNTERHALTEN. Aber man sollte wohl seinen Nachbarn nichts zumuten, was man nicht selbst ohne weiteres leicht ertragen könnte!
Wenn die Angelegenheit nicht lösbar scheint, kann die Hinzuziehung eines fachkundigen und nicht emotional verstrickten Dritten dazu beitragen, die eigenen Rechte durchzusetzen oder sich aus der Situation zu lösen. Wir von der Mieterhilfe helfen auch bei Streitigkeiten zwischen Mietern.