Seit 2001 ist die gesetzliche Kündigungsfrist für den Mieter 3 Monate (exakt: "spätestens am 3. Werktag eines Monats für den Ablauf des übernächsten") – egal wie lange das Mietverhältnis bestand.
Für Vermieter ist sie gestaffelt: 3 Monate bei einer Mietdauer unter 5 Jahren, ab 5 Jahren sind es 6 Monate Kündigungsfrist und ab 8 Jahren Mietdauer 9 Monate.
Bei Verträgen, die vor dem 1.9.2001 abgeschlossen wurden, könnten evtl. für beide Seiten davon abweichende Regelungen gelten. Am Besten Mitglied werden und sich beraten lassen (wie überhaupt, wenn es bei Beendigung des Mietverhältnisses Fragen oder Probleme gibt)!