Mieterhöhung nach Modernisierung

Eine Mieterhöhung wegen Modernisierung ist nach durchgeführter Maßnahme auch dann möglich, wenn die Modernisierung vorher nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen ausreichend angekündigt wurde (BGH, Urteil vom 2.3.2011 – VIII ZR 164/10).

Natürlich sollte man die Mieterhöhung als solche überprüfen lassen, denn sie könnte ja nicht in Ordnung sein! 
 

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